Was ist Mediation für ein Verfahren?

 
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem eine neutrale dritte Person die Medianden durch die Lösung ihres Konflikts hindurchführt.
 
Die Mediatorin schlägt keine Lösungen vor und trifft auch keine Entscheidung über mögliche Lösungen, sondern unterstützt die Medianden dabei, ins Gespräch zu kommen und eigenverantwortlich Lösungsoptionen zu finden, aus denen sie eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts entwickeln.
 
Die Mediatorin ist unabhängig, steht also zu keiner Partei in einer Abhängigkeit und hat zum Beispiel als Anwältin oder Anwalt keine vorherige Tätigkeit in der Angelegenheit für eine der Parteien erledigt - und tut dies auch in der Zukunft nicht.

 Die Mediatorin ist allparteilich. Das bedeutet, dass die Parteien oder Medianden gleichermaßen in dem Verfahren unterstützt werden.
 
Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, so dass sich die Medianden frei äußern können. Für die Mediatorin gelten umfassende Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte vor Gericht, die die Medianden davor schützen, dass in der Mediation gewonnene Erkenntnisse bei einem Scheitern der Mediation in einem später nötig werdenden gerichtlichen Verfahren verwendet werden können.
Das Ziel der Mediation ist dabei natürlich, dass kein gerichtliches Verfahren notwendig wird!

Einer der wichtigsten Aspekte der Mediation ist zudem die Freiwilligkeit. Es wird freiwillig begonnen und kann auch jederzeit von allen Beteiligten inkl. der Mediatorin beendet werden.